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   LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08   

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https://dejure.org/2009,23840
LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08 (https://dejure.org/2009,23840)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2009 - 312 O 730/08 (https://dejure.org/2009,23840)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 312 O 730/08 (https://dejure.org/2009,23840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr von Bezeichnungen für Mittel zur Körper- und Schönheitspflege insbesondere Parfums; Verwechslungsfähigkeit des Markenbestandteils "Pania" mit dem Markenbestandteil "Mania" eines bekannten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 46 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08
    Nach der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des EuGH kann bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH, GRUR 2005, 1042 - Thomson Life).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08
    aa) Bei der Beurteilung der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist auf den Gesamteindruck des jeweiligen Zeichens abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze, mwN), also zunächst zu erörtern, ob sich die Marken in ihrem Gesamteindruck verwechselbar nahe kommen.Dies ist nicht der Fall.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08
    aa) Bei der Beurteilung der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist auf den Gesamteindruck des jeweiligen Zeichens abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze, mwN), also zunächst zu erörtern, ob sich die Marken in ihrem Gesamteindruck verwechselbar nahe kommen.Dies ist nicht der Fall.
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08
    Die Benutzung muss nicht während des gesamten Fünfjahreszeitraums erfolgt sein; ausreichend ist, wenn sich die Benutzung, auf den gesamten Zeitraum betrachtet, insgesamt als ernsthaft und nicht als bloße Scheinbenutzung darstellt (vgl. EuGH, GRUR 2006, 582, 584; Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. § 25 Rn. 16).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08
    Allerdings tritt eine im Verkehr bekannte oder als solche erkennbare Herstellerangabe in einem Gesamtzeichen weitgehend in den Hintergrund, weil der Verkehr die Waren meist nicht nach dem Namen des Herstellers unterscheidet, sondern seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen Zeichenbestandteile richtet (BGH GRUR 1998, 942 - Alka-Seltzer; BGH GRUR 1996, 404, 405 - Blendax Pep, jeweils mwN).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08
    Allerdings tritt eine im Verkehr bekannte oder als solche erkennbare Herstellerangabe in einem Gesamtzeichen weitgehend in den Hintergrund, weil der Verkehr die Waren meist nicht nach dem Namen des Herstellers unterscheidet, sondern seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen Zeichenbestandteile richtet (BGH GRUR 1998, 942 - Alka-Seltzer; BGH GRUR 1996, 404, 405 - Blendax Pep, jeweils mwN).
  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 85/01

    Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Getränke-Marke RED BULL und der

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08
    Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. z.B. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 42, 43).
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